Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten  bei der Arbeit sichern sollen. Ziel ist es, Unfälle, Krankheiten und Gefahren am Arbeitsplatz zu verhindern.

Wichtige Grundlagen (Gesetze und Regeln)

Grundgesetz (Art. 2 & 20 GG): Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Sozialstaatsprinzip.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Zentrales Gesetz, regelt Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Begrenzung von Arbeitszeiten und Pausen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG): Schutz von Schwangeren und Müttern.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Besondere Regeln für Jugendliche.

Unfallverhütungsvorschriften: Regeln der Berufsgenossenschaften.

Pflichten

Arbeitgeber: müssen Arbeitsplätze sicher gestalten, Gefahren beurteilen, Schutzmaßnahmen umsetzen.

Arbeitnehmer: müssen Vorschriften einhalten, Gefahren melden, Schutzkleidung nutzen.

Institutionen des Arbeitsschutzes

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): entwickelt Gesetze und Verordnungen.

Länder (Gewerbeaufsichtsämter, Arbeitsschutzbehörden): überwachen Einhaltung der Vorschriften.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, beraten Betriebe, kontrollieren Arbeitsschutz, zahlen Leistungen nach Arbeitsunfällen.

Betriebsräte / Personalräte: vertreten Interessen der Beschäftigten und überwachen Arbeitsschutz im Betrieb.

Europäische Union: setzt Richtlinien zum Arbeitsschutz, die in Deutschland umgesetzt werden müssen.

Ziele des Arbeitsschutzes

·        Gesundheit schützen

·        Unfälle vermeiden

·        Arbeitsfähigkeit erhalten

·        faire und sichere Arbeitsbedingungen schaffen